Bürger konnte in Nördlingen nur werden, wer Mitglied einer Zunft war. Der Zunftzwang forderte, dass jeder Handwerker nach der Zunftordnung den Treueid schwor. Die Regeln waren streng: neben ehelicher Geburt gebot die Zunft einen sittsamen Lebenswandel und handwerkliches Können Ein gewählter Zunftmeister, oder -vorgeher und zwölf (oder sechs) Geschworene überwachten die Einhaltung der Ordnung: ein Zunftgericht entschied kleinere Streitigkeiten, der Zunftknecht nahm entsprechende Strafen vor, zwei Büchsenmeister verwalteten das Vermögen, die Zeichenmeister prüften die Waren. Die Zunft achtete auf die Wahrung der Zunftrechte und die Pflege ihrer Einrichtungen
Die Herberge war geselliger Treffpunkt und Versammlungsort der Handwerker. Einheimische wie Fremde konnten sich dort "beherbergt" fühlen. In Nördlingen gab es keine eigenen Zunfthäuser für diese Treffen. Man nützte Gasthäuser, die durch repräsentative Stuben- oder Tischzeichen als Herberge einer bestimmten Zunft gekennzeichnet waren. Doch auch hier galten strenge Regeln, die in der Ordnung festgeschrieben waren. Zu bestimmten Versammlungen galt Anwesenheitspflicht. Zänkereien, lautes Fluchen, Würfelspiel sowie unmäßiges Essen und Trinken waren untersagt und wurden abgestraft. Die Straf- und Zunftgelder dienten dazu, kranken oder wandernden Gesellen zu helfen, Handwerkerwitwen zu unterstützen oder Sakralgegenstände zu stiften.
1506 erstmals nachgewiesen, gab es Meistersinger in Nördlingen bis gegen 1612. Schon 1557 klagten sie allerdings über mangelndes Publikum und finanzielle Probleme In der Regel waren es Handwerker verschiedener Berufe, die sich in dieser speziellen "Schule" zusammenfanden. Neben dramatischen Aufführungen wurden regelmäßig "Singschulen" - Gesangeswettbewerbe - abgehalten. Der erste Sieger erhielt als Preis das "Schulkleinod", das Nördlinger Meistersingerzeichen. Die in sog. "Tabulaturen" zusammengefassten Kunstregeln und Liedersammlungen sind verloren gegangen. Eines der wenigen überlieferten Werke ist das bewegende Gedicht über eine Frau namens Eva Barbierer, die 1565 in Nördlingen mit dem Schwert hingerichtet wurde.