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Die Herberge war geselliger Treffpunkt und Versammlungsort der Handwerker. Einheimische wie Fremde konnten sich dort "beherbergt" fühlen. In Nördlingen gab es keine eigenen Zunfthäuser für diese Treffen. Man nützte Gasthäuser, die durch repräsentative Stuben- oder Tischzeichen als Herberge einer bestimmten Zunft gekennzeichnet waren. Doch auch hier galten strenge Regeln, die in der Ordnung festgeschrieben waren. Zu bestimmten Versammlungen galt Anwesenheitspflicht. Zänkereien, lautes Fluchen, Würfelspiel sowie unmäßiges Essen und Trinken waren untersagt und wurden abgestraft. Die Straf- und Zunftgelder dienten dazu, kranken oder wandernden Gesellen zu helfen, Handwerkerwitwen zu unterstützen oder Sakralgegenstände zu stiften.

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