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Eine Auswahl an Strafprozessen, die in Nördlingen geführt wurden: Tatverdächtige verwahrte man im Rathausverlies, dem Klösterle oder den Tortürmen. Hier warteten sie in dunklen, kalten und schmutzigen Verliesen auf ihre Verfahren. Für ihre Nahrung mussten sie selbst aufkommen, am Tag "zwu suppen und brots genug nach notturft und allweg ain krug mit wasser". Das Verfahren lief dann nach den Regeln der "Carolina", der Gerichtsordnung Karls V. von 1532 ab, wobei das Geständnis die Grundlage jeder Verurteilung bildete. Dafür wurde der Angeklagte erst "gütlich", dann "peinlich" verhört Je nach Strafmaß vollzog man das Urteil auf dem "Galgenberg" (der heutigen Marienhöhe), vor dem Reimlinger Tor oder an einer der Prangerstätten. Die Strafe konnte auf Fürbitten von Angehörigen gemildert oder sogar erlassen werden.

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