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Die Reichsstadt Nördlingen erwarb sich im Laufe der Zeit besondere Freiheiten und Rechte. Im Vergleich zum bäuerlichen Umland waren die Nördlinger Bürger dadurch besser gestellt. 1348/49 erhielt die Stadt eine neue Stadtverfassung, freies Bürgeraufnahmerecht und die volle innerstädtische Gerichtsbarkeit. Der Rat der Stadt nahm die Aufgaben der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung wahr und vereinte so alle Macht in sich. Die Reichsmünzstätte Nördlingen blieb allerdings königliches Eigentum. Nach den napoleonischen Kriegen verloren 1802/03 alle Reichsstädte ihre besondere Rechtsstellung. Nördlingen wurde dem Kurfürstentum und späteren Königreich Bayern zugesprochen.

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