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Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung des Kreises Tetschen-Bodenbach begann Mitte Juni 1945. Verantwortlich waren die Dekrete des damaligen tschechoslowakischen Präsidenten, Edvard Benes. Der Verlauf der Vertreibung war überall gleich: Wecken nachts oder in den frühen Morgenstunden, Zurücklassen des Eigentums samt Schmuck, Bargeld, Dokumenten und Hausschlüssel. Die 30 kg zulässigen Gepäcks wurden an der Sammelstelle genau durchsucht. Der Abmarsch an die sächsische Grenze bedeutete je nach Lage des Ortes Zweitagesmärsche mit übernachtung im Freien. Erschöpfung, Hunger, Krankheit und Verzweiflung forderten viele Opfer.

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